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UKW Seefunk

Ist ein in Küsten- oder Seegewässer eingesetztes Boot mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet, muss der Schiffsführer selbst im Besitz eines Funkzeugnisses sein. In den meisten Fällen wird das das "Short Range Certificate" (=SRC = Beschränkt gültiges Funktbetriebszeugnis) bzw. das "Long Range Certificate" (=LRC = Allgemeines Funkbetriebszeugnis) sein.

 

Für die Segelpraxis empfehle ich, die wichtigsten Funksprüche und Fequenzen auszudrucken und neben das Funkgerät zu hängen. Denn wer erinnert sich im Notfall an den genauen Ablauf und wo finden sich die benötigten Informationen? 

Gegebenenfalls kann man zu seinen Touren eines der Lehrbücher mitnehmen und gelegentlich mal reinschauen und die nötigen Funk-Abläufe bei den Notfall-Übungen mit einbauen.

 

Für die Funkpraxis, vor allem im Notfall bei Stress, habe ich mir folgende Tabellen zusammengestellt (ACHTUNG: Die Meldungen habe ich für meinen eigenen Gebrauch zusammengestellt und erheben nicht den Anspruch normgerecht bzw. vollständig zu sein).

 

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Seefunkverkehr - Kurz und bündig
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Seefunktexte
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Folgende Kanäle sind in den deutschen Küstengewässern üblich.

 

06 Schiff-Schiff-Verkehr (International)

Search and Rescue Verkehr mit Flugzeugen

Sicherheitsverkehr mit Flugzeugen

08 Schiff-Schiff-Verkehr
10 Schiff-Schiff-Verkehr

Search and Rescue Verkehr mit Flugzeugen

13 Sicherheitsverkehr Schiff-Schiff
15 Bordfunk (maximal 1 Watt)
16 Not-, Dringlichkeits- und Sicherheits-Verkehr

Anrufe zur Verabredung des Sprechkanals

17 Bordfunk (maximal 1 Watt)
69 Schiff-Schiff-Verkehr (Sportboote)
70 für DSC reserviert (kein Sprechfunkverkehr!)
72 Schiff-Schiff-Verkehr (Sportboote)
75 Navigation
76 Navigation
77 Schiff-Schiff-Verkehr, Binnenschifffahrt

Nachrichten sozialer Art (Kaffeeklatsch)


Telefon: Seenotleitstelle Bremen (MRCC)
124 124 in den deutschen Mobiltelefon-Netzen

++49 (0)421 - 53 68 70 im Telefon-Festnetz